Trug das Land Baden-Württemberg Mitverantwortung am Tod des abgeschobenen Sudanesen?
Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die
Grünen, Pressemitteilung, 22.06.1999
Trug das
Land Baden-Württemberg Mitverantwortung am Tod des abgeschobenen Sudanesen?
Cem Özdemir, innenpolitischer
Sprecher, erklärt:
Nach aktuellen Informationen
aus dem Bundesinnenministerium hatte der Tod des am 25. Mai 1999 abgeschobenen
Sudanesen Aamir Ageeb wahrscheinlich vermieden werden können, wenn das Land
Baden-Württemberg seinen Informationspflichten über dessen Gesundheitszustand
nachgekommen wäre. Aamir Ageeb wäre damit zunächst einem Arzt vorzustellen gewesen,
der über ein gesundheitliches Abschiebungshindernis zu befinden gehabt hätte.
Der Fall macht auch deutlich,
daß nun dringend sowohl die Zulässigkeit bestimmter Zwangsmaßnahmen bei Abschiebungsfällen
wie auch das Verfahren der Abschiebung selbst auf den politischen Prüfstand
müssen.
Nachdem der Bundesinnenminister
aus guten Gründen die Abschiebungen, bei denen mit Gewalt zu rechnen ist, zunächst
ausgesetzt hat, erscheint es um so unverständlicher, daß einige CDU-regierte
Bundesländer unter allen Umständen an diesen Abschiebungen festhalten wollen.
Auf unsere Initiative hin
wird der Bundesinnenminister in der kommenden Sitzungswoche im Innenausschuß
zu den Schlußfolgerungen berichten, die er und die Bundesländer aus diesem Fall
für die weitere Abschiebepraxis ziehen.
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